Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über Möglichkeiten der Elternmitwirkung an unserer Schule.

 

Mitarbeit in Gremien

 

Vorsitzende der Klassenelternschaft:

Die Klassenelternschaften wählen in zweijährigem Turnus eine/n Klassenelternvertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in. Diese vertreten die Interessen der Klassenelternschaft gegenüber der Klassenlehrkraft und der Schulleitung und kooperieren in allen die Klasse betreffenden Angelegenheiten eng mit der Klassenlehrkraft.

 

Schulelternrat (SER):

Der Schulelternrat setzt sich aus allen gewählten Klassenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen zusammen. Der Schulelternrat bespricht auf seinen Sitzungen übergeordnete Themen, Wünsche und Interessen der Eltern und diskutiert diese mit der Schulleitung. Die Schulleitung berichtet aus dem aktuellen Schulalltag und holt das Meinungsbild der Elternvertreter/innen zu vielfältigen schulischen Fragen ein. Der Schulelternrat wählt die Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand. Um als Elternvertreter/in in den Schulvorstand gewählt zu werden, muss man jedoch nicht als Vertreter/in der Klassenelternschaft gewählt worden sein – Mitglied im Schulvorstand kann jede Mutter bzw. jeder Vater eines Schülers/ einer Schülerin unserer Schule werden, die sich im Rahmen der SER-Sitzung zur Wahl stellen (turnusmäßig alle 2 Jahre).

 

Klassenkonferenz:

Die Klassenelternschaft wählt zwei Vertreter/innen und zwei Stellvertreter/innen für die Klassenkonferenz. In allgemeinen Angelegenheiten die Klasse oder ein Kind betreffend haben die Eltern Stimmrecht, bei den Klassenkonferenzen, bei denen es um die Zeugnisse geht, sind sie in beratender Funktion dabei.

 

Fachkonferenz:

Die Lehrkräfte, die ein bestimmtes Fach unterrichten und/ oder studiert haben, sind die Lehrervertreter/innen in den Fachkonferenzen. Gemeinsam mit den Elternvertreter/innen (zwei in jeder Fachkonferenz) besprechen sie fachliche Angelegenheiten wie schuleigene Arbeitspläne, Bewertungsmaßstäbe, die Einführung neuer Schulbücher, fachspezifische Methoden, Projekte, etc. und fassen entsprechende Beschlüsse.

 

Gesamtkonferenz:

Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften der Schule, den pädagogischen und sonstigen Mitarbeiter/innen und den gewählten Elternvertreter/innen (an unserer Schule sechs) zusammen. Sie ist ein wichtiges Gremium zur Meinungsbildung und Beschlussfassung in pädagogischen Angelegenheiten. Sie entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung sowie über Grundsätze der Leistungsbewertung.

Schulvorstand: Der Schulvorstand setzt sich aus vier Lehrervertreter/innen (inklusive Schulleiterin als Vorsitzende) und vier Elternvertreter/innen.Der Schulvorstand berät und beschließt in einem Katalog von Aufgabenfeldern, die im Niedersächsischen Schulgesetz vorgegeben und dort nachzulesen sind. Die Arbeit am Schulprogramm (Vorschlag), die Genehmigung der verschiedenen Etats sowie die Ausgestaltung der Stundentafel seien beispielhaft genannt.

 

Schulvorstand:
Der Schulvorstand setzt sich aus vier Lehrervertreter/innen (inklusive Schulleiterin als Vorsitzende) und vier Elternvertreter/innen zusammen. Der Schulvorstand berät und beschließt in einem Katalog von Aufgabenfeldern, die im Niedersächsischen Schulgesetz vorgegeben und nachzulesen sind. Die Arbeit am Schulprogramm (Vorschlag), die Genehmigung der verschiedenen Etats sowie die Ausgestaltung der Stundentafel seien beispielhaft genannt.

 

 

Andere Bereiche der Elternmitarbeit

 

Leseeltern:

Zur Förderung der Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler in den ersten Klassen laden die Lehrkräfte Leseeltern für festgelegte Unterrichtsstunden in die Klassen ein.

 

Pausenhelfer:

Während der großen Pause brauchen wir Eltern, die in der Schülerbücherei die Leseaktivitäten der Kinder unterstützen oder die Bewegungsspiele auf dem Sportplatz anbieten.

 

Begleitung bei Klassenaktivitäten:

Bei Ausflügen, Wanderungen zu außerschulischen Lernorten und ähnlichen Veranstaltungen kann es hilfreich sein, die Anzahl der Aufsichtspersonen zu erhöhen.

 

Unterstützung bei Klassen- und Schulprojekten/ Spiel- und Sportfesten/ Klassen- und Schulfesten:

Ohne Sie, liebe Eltern, geht es bei all diesen Veranstaltungen nicht! Im Laufe der vierjährigen Grundschulzeit Ihrer Kinder werden Sie feststellen, dass an der Grundschule Bebelhof ein vielfältiges Schulleben herrscht, in dem Ihre Unterstützung und Ihr Engagement immer wieder erwünscht und erforderlich sind. Sie werden wirklich gebraucht, allein können wir kein Schulfest, Sportfest oder Klassenfest auf die Beine stellen!

Die Zusammenarbeit mit Ihnen in diesen so wichtigen außerunterrichtlichen Bereichen ist uns ein großes Anliegen. Diese Art des Miteinanders stellt eine große Bereicherung für alle an Schule Beteiligten dar - insbesondere für Ihre Kinder!

 

Der Schulförderverein:

Last but not least sei die Mitarbeit im Schulförderverein erwähnt. Mitglied im Schulverein der Grundschule Bebelhof kann jeder Mensch werden, der sich unserer Schule zugewandt fühlt. Eine Mitwirkung über die bloße Mitgliedschaft hinaus kann im Rahmen der Vorstandsarbeit erfolgen. Der Schulförderverein verwaltet die Mitgliedsbeiträge und wirbt Sponsoren für besondere Anschaffungen an. So ließen sich im Verlauf der letzten Jahre ergänzende Unterrichtsmaterialien, Spiel- und Sportgeräte sowie Aktionen wie z.B. das Zirkusprojekt finanzieren.

 

 

Wir würden uns freuen, Sie bald in einem der Gremien oder im Rahmen der anderweitigen elterlichen Mitarbeit begrüßen zu dürfen!

Bitte melden Sie Ihr Interesse bei den Klassenlehrkräften an!

 

Sie als Eltern profitieren davon, weil Sie unsere Schule samt dem Personal besser kennen lernen und weil Sie Einfluss auf die Schulentwicklung nehmen können. Auch haben Sie die Gelegenheit, Ihr Kind in einem anderen Umfeld zu erleben.

Auf gute Zusammenarbeit!