Der Schulvorstand

 

2009 wurden in den Schulen Niedersachsens die Schulvorstände als Entscheidungsgremium eingeführt.

Im Schulvorstand arbeiten die Schulleitung, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und auch Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

 

Die Aufgaben des Schulvorstandes

  • Der Schulvorstand legt zukünftig wesentliche Eckpunkte der schulischen Arbeit an der jeweiligen Schule fest.
  • Der Schulvorstand entscheidet über Anträge einer besonderen Organisation wie z.B. Ganztagsschulen oder Einrichtung von Integrationsklassen (siehe § 23 NSchG).
  • Der Schulvorstand entscheidet über die Ausgestaltung der Stundentafel.
  • Der Schulvorstand entscheidet über Schulpartnerschaften im In- und Ausland.
  • Der Schulvorstand kann einen Vorschlag zur Namensgebung der Schule auf den Weg bringen. Der Schulträger entscheidet hierüber.
  • Der Schulvorstand kann Schulversuche, z. B. zur Eprobungunterschiedliche Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze, beantragen.
  • Der Schulvorstand an Grundschulen entscheidet über die Grundsätzefür die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen.
  • Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring an der Schule.
  • Der Schulvorstand entscheidet über die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
  • Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.