Organisation

 

Im ersten Schuljahrgang

erhalten die Kinder ab dem 2. Schulhalbjahr eine Musikstunde gemeinsam von den Lehrkräften der GS und der Musischen Akademie.

 

Im zweiten Schuljahrgang

erhalten die Kinder drei Stunden wöchentlich Musikunterricht: Eine Musikstunde eigenverantwortlich durch die Musiklehrerin der Grundschule, eine Musikstunde gemeinsamer Unterricht durch die Musiklehrerin der Musischen Akademie sowie der Grundschule und eine Musikstunde eigenverantwortlicher Unterricht durch die Musiklehrerin der Musischen Akademie während der Betreuungzeit. Die pädagogischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen unterstützen und begleiten diese Unterrichtsstunde.

 

Im dritten Schuljahrgang

erhalten die Kinder zwei Stunden wöchentlich Musikunterricht: Eine Stunde durch die Musiklehrerin der Grundschulen und eine Stunde gemeinsam mit beiden Musiklehrkräften.

 

Im vierten Schuljahrgang

erhalten die Kinder eine Stunde Musikunterricht durch die Musiklehrerin der Grundschule.

Für den dritten und vierten Schuljahrgang bietet die Fachlehrkraft der Musischen Akademie eine Arbeitsgemeinschaft „Musik“ an.